Die Verfügbarkeit von Boden gehört meiner Auffassung nach nicht in privaten Besitz. Ergo soll der Kanton seinen Bodenbesitz nicht aus den Händen geben, sondern bloss jeweils auf eine bestimmte Frist im Baurecht zur Verfügung stellen. Und: durchmischte Wohnquartiere, keine Ghettos für Gutbetuchte, keine Sonderzonen für Minderbemittelte!
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