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Channel: infamy
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Abt. Mord à la "Basler Zeitung"

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Dieser Fall gibt Rätsel auf. Oder besser die Berichterstattung darüber in der "Basler Zeitung". Es handelt sich um einen Mann, der einen bewaffneten Raubüberfall im Hotel Basel begangen hatte und der nach einem Bundesgerichtsentscheid nun neu beurteilt werden musste. Dazu lesen wir jetzt in eben dieser für ihre ausführliche Raubberichterstattung berüchtigten Zeitung:
"In der Neubeurteilung eines Raubüberfalls auf das Hotel Basel hat das Strafgericht den Täter wegen qualifizierten Raubs und Gefährdung des Lebens verurteilt. Vom Vorwurf des Mordes wurde er dagegen freigesprochen."
Ach? "Vom Vorwurf des Mordes" freigesprochen? Wahrscheinlich haben die meisten der wie üblich schauderbaren Kommentatoren nicht weitergelesen. Wir aber haben es getan und sind dabei auf folgenden Satz gestossen:
"Strittiger Punkt war ein Schuss, der nach dem Überfall vor dem Hotel im Freien in einem Gerangel mit dem Portier gefallen war, der aber niemanden verletzte."
Wie kann nun von einem Mord die Rede sein in einem Fall, in dem niemand verletzt wurde? Ach so. Es geht nicht um Mord, sondern um "versuchten Mord", der jetzt zu einer "Gefährdung des Lebens" abgemildert wurde.

Einen der Kommentatoren wollen wir jetzt auch noch zitieren:
"Aha, als IV- Rentner oder sonst Behinderter hätte ich bei einer solch schwerwiegender Straftat einen Kuschel - Bonus bei Gericht !
So weit sind wir zumindest in Basel schon !"
Neuneinviertel Jahre Gefängnis. Was für ein Kuschelurteil das doch ist.

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